Wasserwanderrast
Trittelwitz
Gebühren für das Benutzen der Einrichtungen
Kassierung & Kontakt:
Frau Else Dürr
Telefon: 0152 54 2355 46
Trinkwasser kann aus dem Wasserautomaten, 200 m in Richtung Dorf, entnommen werden.
Gebührentatbestand
§ 3 Höhe des Entgelts
1. Für die Benutzung des Wasserwanderrastplatzes wird je angefangener Tag (24 Stunden) folgendes Entgelt erhoben
Je Person ab 10 Jahren 1 EUR
Muskelbetnebene Kanu, Kajak, Ruderboot) 2 EUR
Zelt 4 EUR
Sonstige Boote 5-8m Länge über alles 8 EUR
2. Sonstige Entgelte
Slipanlanlage 8 EUR
PKW bis 4 Stunden 1 EUR
PKW 24 Stunden 4 EUR
Die Entgelte enthalten keine gesetzliche Mehrwertsteuer
§ 4 Entgeltpflichtige/r
1. Entgeltpflichtig ist, wer eine entsprechende Nutzungsvereinbarung mit der Gemeinde ab-
geschlossen hat oder die gebührenpflichtige Leistung tatsächlich in Anspruch nimmt.
2. Mehrere Entgeltpflichtige haften als Gesamtschuldner.
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